Windrad uf em Chalt


gesetzliche Grundlagen


Richtplan: Am 27.3.2015 wurde das Windgebiet „Uf em Chalt „ in den Richtplan des Kantons Aargau aufgenommen. Es ist somit eines von fünf Gebieten, welche zur Nutzung der Windkraft vorgesehen sind.

Im Richtplantext werden Mindestbedingungen an die Windkraftnutzung formuliert. Diese können wir einhalten. Im Weiteren steht dort, dass „in der Regel mindestens drei Anlagen miteinander zu Planen und zu Erstellen seien. Unser Projekt will sich auf 2 Anlagen beschränken, weil wir mit 2 grossen Anlagen ebensoviel Strom produzieren können, wie mit 4 kleineren. Die vier kleineren Anlagen würden aber viel näher an die Liegenschaften zu stehen kommen.
(Link zum Richtplan: https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/raumentwicklung/richtplanung_1/richtplantext_1/E13.pdf )

Zonenplan: Der Zonenplan ist quadratmetergenau. Die Umzonung der Standorte in eine „Windnutzungszone“ ist Voraussetzung zum Erstellen von Windenergieanlagen über 30m Nabenhöhe. Im Aargau besteht bisher (2015) noch keine Windnutzungszone.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): In einer Umweltverträglichkeitsprüfung müssen die Einflüsse von Windenergieanlagen auf die Umwelt überprüft werden. Die UVP hat folgenden Aufbau (Beispiel):