Die Schallberechnungen wurden mit den gesetzlichen Vorgaben gemacht, nämlich bei 95% der maximalen Leistung der Turbine. Für diese Leistung muss der Wind mit rund 11 m/s oder mehr wehen Diese Situation findet während rund 6% der gesamten Zeit statt.
Die Untersuchungen wurden mit der Turbine Vensys 3MW mit 120 m Rotordurchmesser und 160 m Nabenhöhe durchgeführt. Dabei wurde die Schalldämpfung durch Wald und Gebüsche vernachlässigt, weil diese nicht immer in der gleichen Höhe stehen.
Alle Liegenschaften in der Nähe der Windräder liegen auch bei maximaler Leistung unter den Vorgaben der Lärmschutzverordnung des Bundes.
Im Weiteren sind bei stärkerem Wind auch die Nebengeräusche des Windes stärker als die Geräusche der Turbinen. Dies konnte beim Besuch der Windkraftanlagen in St.Georgen (Deutschland) mit den Anwohnern deutlich erfahren werden. Bereits in 200 m Abstand waren die Geräusche der Turbine nicht mehr von den Geräuschen des Windes zu unterscheiden. In unserer Region wurden Schallmessungen ohne Windturbine gemacht. Mehr dazu unter Schallmessungen im Feld.
Der Schallpegel wird in dB (Dezibel) gemessen. Dabei entsprechen 3 dB einer Verdoppelung der Lautstärke.
Quelle: http://www.suisse-eole.ch/de/windenergie/einfluss-auf-menschen/gerausche/
Gemäss dem „Info-Blatt zu Lärm von Windkraftanlagen“ des Bundes und der Lärmschutzverordnung (LSV) sind Windenergieanlagen mit Energieproduktionsanlagen gleichzustellen und müssen deshalb folgende Lärm-Grenzwerte am Immissionsort einhalten: Am Tag 65 dB(A) und in der Nacht 55 dB(A). Die Berechnung soll bei 95% der maximalen Leistung erfolgen. Zusätzlich können maximal folgende Korrekturfaktoren zur Anwendung kommen:
Somit werden die gesetzlichen Vorgaben deutlich unterschritten.
Details zu den Messungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht.