Windrad uf em Chalt


Standorte


 

Die vorläufigen Standorte befinden sich im Gebiet Altrüti in Staffelbach, sowie Stockrüti in Reitnau. Ein dritter Standort im Gebiet Homberg, Reitnau kann wegen der Nähe zum Lager der Notaggregate für AKWs im Feldlimoos nicht bebaut werden. Dies liefert auch die Begründung, wieso der Passus „in der Regel“ im Richtplantext ausgenutzt werden wird. Es steht da, dass in der Regel mindestens 3 Windräder miteinander geplant und miteinander gebaut werden sollen.

 

Den Standort in der Altrüti (Staffelbach) wollen wir in den Wald verschieben (Variante 2). Allerdings lässt das Waldgesetz Waldstandorte nur zu, wenn die „Standortgebundenheit“ gegeben ist. Da heisst, dass kein zumutbarer Standort ausserhalb des Waldes besteht.

Wir erachten dies als gegeben, weil der Waldstandort folgende Vorteile aufweist:

  • grössere Distanz zu Liegenschaften
  • allfälliger Eiswurf wird durch den Wald gebremst (Im Wald ist immer mit herunterfallenden Ästen zu rechnen.)
  • Pfadilager, Langlaufloipe und Wanderwege bleiben so unbeeinflusst vom Windrad.
  • Der Boden scheint keinen optimalen Grund für Baumwachstum zu bieten. Er ist pflanzensoziologisch als „Typ 7c, Waldmeister-Buchenwald mit Rippenfarn“ klassiert

Altrüti (Staffelbach) und Stockrüti (Reitnau)


 

Die blauen Linien umfassen das "Windgebiet uf em Chalt" gemäss Richtplan. Mit den vorgesehenen Standorten werden 700m Distanz zu den Liegenschaften gewahrt.