Windrad uf em Chalt


Wald als Standort für Windkraftnutzung


Der Wald ist in der Schweiz mit dem Waldgesetz gut geschützt. So sind Bauten im Wald nur erlaubt, wenn ein „überwiegendes Interesse“ vorhanden ist. Weiter muss die „Standortgebundenheit“ gegeben sein. Um im Wald bauen zu dürfen, muss ein Bauwerk auf den Standort angewiesen sein. (fehlen einer adäquaten Alternative)

Ebenfalls muss bei der Rodung von Wald in der Region mindestens die gleiche Fläche Wald aufgeforstet werden (Rodungsersatz).

 

Im Postulat Cramer wurde eine Abklärung auf Bundesebene gewünscht. Bereits am 12.10 2012 wurde der entsprechende Bericht vom Bundesrat gutgeheissen (siehe pdf). Windkraftwerke können unter Einhaltung von Bedingungen im Wald gebaut werden.

 

Dies fand auch Eingang in den Richtplan, der im März 2013 vom Grossen Rat des Kantons Aargau beschlossen wurde. Auf Anregung des Amtes für Raumplanung konnten die Initianten Ihren Vorschlag für das Windgebiet „uf em Chalt“ mit Waldstandorten ergänzen. Der entsprechende Vorschlag wurde in den Richtplan aufgenommen und ist nun eines der 5 Gebiete, die im Aargau vorrangig für die Windenergienutzung bereitstehen sollen.